Staufenbiel Rechtsanwälte

Zwangsverwaltungen

Neben der Abwicklung von Insolvenzverfahren liegt ein weiterer Fokus bei Staufenbiel Rechtsanwälte auf der Bearbeitung von Zwangsverwaltungsverfahren. In einem solchen Verfahren werden die Schulden bei Gläubigern aus den Erträgen, die durch ein Grundstück erwirtschaftet werden, gezahlt.

Den Anstoß für ein Zwangs­­verwaltungs­­verfahren gibt ein Gläubiger, indem er einen gerichtlichen Antrag stellt. Gibt das Gericht dem Antrag statt, wird das Grundstück per Beschluss beschlagnahmt und dessen Verwaltung in die Hände eines Zwangsverwalters gegeben. Der Zwangsverwalter wird durch das Gericht bestellt.

Die Verantwortung wechselt, das Eigentum bleibt.

Unsere Aufgabe als Kanzlei ist es, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und eine ordnungsgemäße Benutzung zu gewährleisten. Dabei ist unser Ziel, möglichst viele Schulden abzutragen und die Gläubiger weitestmöglich aus den Nutzungserlösen (Mieteinkünften) zu befriedigen. Der Vorteil für Immobilienbesitzer ist, dass sie auch in der Zwangsverwaltung Eigentümer bleiben. Außerdem stehen wir als Zwangsverwalter in der Pflicht, uns bestmöglich auch um die Bereiche Instandhaltung und Modernisierung zu kümmern.

Ordnungsgemäße Verwaltung

Werterhalt und Wertsteigerung

Dank der Erfahrung unserer Mitarbeiter können wir die wirtschaftlichen Erträge nicht nur stabilisieren, sondern je nach Grundlage auch den Wert der Immobilie steigern. Zusätzlich erstellen wir notwendige Gutachten, klären verwertungsschädliche Miet- und Pachtverhältnisse und verbessern den allgemeinen Zustand des Objekts. So können wir eine ordnungsgemäße Verwaltung des Objektes gewährleisten.

Aktuell werden wir von den Amtsgerichten in Mühlhausen, Göttingen, Meiningen, Erfurt, und Eschwege bestellt. Wir betreuen dabei sowohl Verfahren im gewerblichen Mietbereich als auch im Wohnraummietbereich.

Diagramm Wertsteigerung durch Staufenbiel Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter in Göttingen, Mühlhausen, Kassel
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